Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1      Geltungsbereich

1.         Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Webseit-Company, nachstehend „Agentur“, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde” genannt.

2.         Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Agentur absenden.

§ 2      Gegenstand und Dauer des Vertrages, Kündigungsfristen, Abnahme

1.         Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Corporate Design, Public Relations, Promotion, Suchmaschinenoptimierung, Web Design, Webentwicklung und Webhosting.

2.         Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

3.         Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

4.         Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.         Jedem Vertrag (Projektvereinbarung) liegt eine detaillierte Leistungsbeschreibung bei, die den Inhalt der geschuldeten Leistungen definiert.

6.         Der Vertrag (Projektvereinbarung) tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag (Projektvereinbarung), bzw. in dem dazugehörigen Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Jahresende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag (Projektvereinbarung) keine Vertragslaufzeit angegeben, gilt die Vollendung des Auftrages durch die Agentur als Vertragsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

7.         Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

8.         Individuell programmierte Lösungen werden dem Kunden auf einem Server von Alfahosting zum Test und der vorbereitenden Übergabe bereitgestellt. Nach technischer Freigabe des Kunden gilt die Leistung der Agentur als abgenommen und die Rechnung ist vor Übergabe der Daten an den Kunden zu begleichen. Dem Kunden ist gestattet, 5% des Auftragswertes als Sicherheitsbehalt bis zur vollständigen Übergabe des Produktes einzubehalten. Diese Summe wird innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe ohne erneute Rechnung fällig.

§ 3      Abnahme erstellter Websites

1.         Nach vollständiger Übergabe und Installation der fertig gestellten Software wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware sowie des Block-Layouts und auf etwaige sonstige Mängel hin.

2.         Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware der Agentur schriftlich anzeigen. Die Agentur steht dem Kunden auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

3.         Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.

4.         Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme). Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

5.         § 2 Ziffer 8 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 4      Urheber- und Nutzungsrechte

1.         Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

2.         Entwickelte Entwürfe sind bis zur vollständigen Erfüllung eines Vertrages und der Übergabe des finalen Produktes an den Kunden Eigentum der Agentur, unterliegen dem alleinigen Urheber- und Nutzungsrecht der Agentur und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Entwürfe, die im Rahmen kostenloser Marketingaktionen oder für eine Angebotspräsentation erstellt wurden. Entwürfe dienen dem Kunden als Veranschaulichung von zu erbringenden Leistungen und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Agentur, auch in inhaltlich oder äußerlich abgewandelter Form, nicht kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

3.         Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

4.         Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden vor Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

5.         Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

6.         Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

§ 5      Vergütung

1.         Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Kalendertagen ist die Agentur berechtigt, den Gesamtauftragswert sofort und ohne Abzug von dem Kunden einzufordern. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

2.         Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen, auch wenn dieses nicht explizit im Vertrag (Projektvereinbarung) definiert wurde. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

3.         Bei Dienstleistungsprojekten (Programmier-, Gestaltungsarbeiten, o. ä.) behält sich  die Agentur das Recht vor, den Gesamtbetrag (Restbetrag bei Raten- oder Abschlagszahlungen) vor Übergabe der Leistung von dem Kunden einzufordern.

4.         Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und der gleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird der Kunde der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und selbige von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

5.         Bei Überschreitung eines Zahlungszieles um mehr als 30 Werktage, behält sich die Agentur das Recht vor, Projekte vorzeitig und ohne Vollendung zu kündigen. Die Agentur ist auch ohne Fertigstellung des Projektes berechtigt, den Gesamtbetrag ohne Abzug sofort einzufordern. Bei laufenden Projekten mit monatlicher Zahlung, ist die Agentur berechtigt den Gesamtbetrag bis zum Laufzeitende vollständig einzufordern.

6.         Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

§ 6      Zusatzleistung

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§ 7      Zeitplanung

Ausschließlich in der unterzeichneten Projektvereinbarung (nebst zugehörigem Angebot) genannte Timings sind für beide Parteien verbindlich. Nebenabreden, auch schriftlich, stellen allenfalls eine zeitliche Einschätzung dar und machen das Projekt auch bei deutlichem Überschreiten nicht abzugsfähig.

§ 8      Geheimhaltung

1.         Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

2.         Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag der Agentur handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 9      Pflichten des Kunden

1.         Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben oder vernichtet.

2.         Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

§ 10    Mitwirkung

1.         Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Agentur die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

2.         Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der Agentur innerhalb von  5 Werktagen zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Agentur auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches der Agentur vorliegen, kann selbige den Aufwand in Rechnung stellen.

3.         Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

4.         Sollte der Agentur von Seiten des Kunden kein FTP-Zugriff oder andere Anforderungen gewährt werden, trägt der Kunde eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

§ 11    Mitwirkungspflichten bei Website-Erstellung

1.         Sofern die Beauftragung durch den Kunden die Erstellung einer Website zum Gegenstand hat, stellt der Kunde der Agentur eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.

2.         Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.

3.         Die in Ziffer 1  und 2 umschriebenen Daten werden der Agentur in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

§ 12    Webhosting, Software

1.         Webhosting (E-Mail): Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern.

2.         Die Agentur behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Agentur nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

3.         Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den von der Agentur gehosteten Web-Servern abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.

4.         Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Agentur oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.

5.         Webhosting (Internet): Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.

6.         Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen die Agentur auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist die Agentur berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Die Agentur wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

7.         Bei Verstoß der Internetseiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt die Agentur im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internetseiten des Kunden zurückgehen, frei. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz, es sei denn, der Agentur kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die Agentur nur bei Vorsatz.

8.         Der Kunde hat die Agentur bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Rechneraustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

9.         Suchmaschinenoptimierung: Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden in Suchdiensten besser zu platzieren. Die Agentur optimiert vereinbarte Webseiten des Auftraggebers im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen. Eine Garantie für die Verbesserung der Suchergebnisse gibt die Agentur nicht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an den optimierten Webseiten oder der eingehenden Hyperlinks die gesamte Optimierung der Agentur zunichtemachen kann.

§ 13    Gewährleistung und Haftung / Rechte Dritter

1.         Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur  erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt die Agentur hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

2          Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

3.         Die Agentur haftet in keinem Fall für datenschutzrechtlich kritische Applikationen, Skripte und Software, die auf Kundenwunsch in Websites oder auf Rechensystemen des Kunden installiert wurden und ist nicht für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen auf von der Agentur entwickelten Websites verantwortlich, wird den Kunden aber auf diese Pflicht hinweisen.

4.         Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf die Vergütung der Agentur, die sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden im Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen.

5.         Die Agentur haftet in keinem Fall für Schäden, Ausfälle oder Umsatzeinbußen, die bei der programmiertechnischen Arbeit an Livesystemen des Kunden durchgeführt werden. Das Risiko kann durch den Kunden minimiert werden, wenn er die Arbeit auf zusätzlichen Entwicklungsumgebung ermöglicht/beauftragt. Dies kann mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein.

6.         Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen.

7.         Die Gewährleistungs- und Nachbesserungspflicht der Agentur für Programmierleistungen und Softwareprodukte erlischt vollständig, wenn der Kunde Zugangsberechtigungen für Administrationsebenen oder Quelldateien fordert, die nicht für das allgemeine Arbeiten mit dem Produkt erforderlich sind und/oder diese Dritten zugänglich macht.

8.         Die Agentur haftet bei der Nichterfüllung von verbindlichen und in der Projektvereinbarung vereinbarten Zeitplänen nur bis zum Auftragswert. Kleinere Fehler bei oder nach Projektübergabe gelten nicht als Nichterfüllung eines Zeitplanes. Die Agentur haftet in keinem Fall für Schäden, die aufgrund einer länger als geplanter Umsetzungsdauer entstehen, sofern diese nicht vertraglich vereinbart war.

9.         Die Gewährleistungszeit im Falle der Erstellung einer Website durch die Agentur beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme der Website.

10.       Die Agentur haftet lediglich für die einwandfreie Erreichbarkeit des Internetauftritts im World Wide Web zum Zeitpunkt der Abnahme unter Verwendung der gängigsten Internetbrowser in deren jeweils aktuellen Version, insbesondere der folgenden Browser:

– Mozilla Firefox

– Opera

– Microsoft Internetexplorer

– Google Chrome

– Safari

§ 14    Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei selbiger. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

§ 15    Datenschutz

1.         Die Agentur speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die Agentur auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Die Agentur wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.

2.         Die Agentur wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als die Agentur verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten  zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

3.         Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

4.         Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

§ 16    Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Hinsichtlich Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts verweisen wir auf die Widerrufsbelehrung im Anhang.

§ 17    Schlussbestimmungen

1.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2.         Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

3.         Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Verbraucher.

4.         Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

5.         Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

 

 

 

 

 

Anhang

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

WebSEIt-Company UG (haftungsbeschränkt)

Nordstraße 40

98711 Frauenwald

Fax: 036782 – 169609

E-Mail: service@webseit-company.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.